Sehr geehrte Patientinnen und Patienten, liebe Eltern,
aufgrund einer schwierigen Phase in der TAV hat die KV Hessen folgenden Text an mich versandt: Die Präparate, die sich noch im TAV-Prozess befinden sind grundsätzlich verordnungsfähig. Die Erstattungspflicht durch die GKV für die nicht zugelassenen Präparate ist jedoch nicht abschließend geklärt. Daher ist es denkbar, dass Regresse verfügt werden, die die Arbeitsfähigkeit unserer Kinderarztpraxis einschränken würden. Daher bitte ich alle Patienten, die eine Immuntherapie erhalten, um einen Antrag bei Ihrer Krankenkassen. In den letzten Jahren hat sich die Situation bei den Therapieallergenen (https://www.pei.de/DE/arzneimittel/allergene/allergene-node.html) in Deutschland dramatisch geändert. Von fast 6.500 Präparaten im Jahr 2008 sind nach dem Gesetzgebungsverfahren der Therapieallergene-Verordnung (TAV – https://www.gesetze-im-internet.de/tav/BJNR217700008.html) keine 150 mehr geblieben und es werden am Ende deutlich weniger als 100 sein.
Die Hersteller wurden verpflichtet, Wirksamkeitsdaten zu präsentieren, wie sie für andere Medikamente schon lange gefordert werden. Das ist bei der subkutanen Therapie bei Kindern besonders schwierig, da es ethisch nicht gut vertretbar ist, einem Kind mit einer bestehenden Erkrankung über 3 Jahre ein Plazebo per Spritze zu geben. Das würden die meisten von Ihnen aus guten Gründen auch sicher ablehnen.
Die Regeln für die Zulassung von Medikamenten haben sich in den letzten Jahren immer weiter verschärft. Sicherheit und Wirksamkeit werden strenger überprüft. Das betrifft aber vor allem „neue“ Medikamente. Wenn es ein Medikament schon viele Jahre gibt und keine schweren oder regelmäßigen Nebenwirkungen an die Behörden gemeldet werden, dürfen Medikamente auch dann weiter vertrieben werden, wenn sie nach den heutigen Kriterien nicht mehr zugelassen würden. Das betrifft auch die Therapieallergene, also die Medikamente, die in der Behandlung von Allergien eingesetzt werden.
Wir haben Ihr Kind auf eins der modernsten und wirksamsten Medikamente eingestellt, das mit nur 4 Injektionen im Jahr erfolgreich behandelt und als einziges am Markt kein Aluminium enthält. Es befindet sich formell noch im Zulassungsverfahren, hat aber in vielen Studien eine hohe Sicherheit und gute Wirksamkeit gezeigt.
Einige Krankenkassen haben jetzt von sich aus und ohne gesetzliche Grundlage beschlossen, die Erstattung von Therapieallergenen, die das Zulassungsverfahren noch nicht ganz abgeschlossen haben, nicht mehr zu erstatten. Das ist juristisch zwar nicht haltbar und fragwürdig, für meine Praxis aber ‚bedrohlich‘ genug, da die dann anstehenden Regressverfahren extrem teuer und aufwendig wären und schlußendlich den Fortbestand meiner Praxis an sich gefährden würden
Daher bitte ich Sie, bei uns einen Antrag anzufragen, an Ihre Kasse zu senden und uns die Genehmigung zurückzusenden. Mit der Genehmigung können wir das Präparat verordnen und die Therapie wie geplant fortsetzen.
Sollte Ihre Krankenkasse keine Genehmigung erteilen oder in einem Standardbrief antworten, dass die Verantwortung für die Therapie beim behandelnden Arzt liege, kann ich Ihnen nur den Widerspruch empfehlen (bei dem ich Sie gerne unterstütze) oder wir müssten die Therapie bis zur Klärung unterbrechen.
Es tut mir leid, dass Sie und ich unverschuldet in diese Situation geraten sind, aber ich weiß mir aufgrund der zahlreichen „Einschüchterungsversuche“ seitens der Kassen in den letzten 12 Monaten und in diesem seltenen Fall leider auch der mangelnden Unterstützung durch die KV Hessen (die sonst sehr unterstützt) keinen anderen Rat.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen als Antwort gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße
Ihr Martin Rosewich